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Beschränkung von Elektroantrieb auf Radwegen im Böhmerwald

Kennen Sie die Regeln für die Fahrt auf Elektrofahrrädern im Nationalpark Šumava/Böhmerwald? 

In dieser Sommersaison begannen Beschränkungen für die Fahrt auf Elektrofahrrädern und Elektrorollern auf allen Radwegen auf dem Gebiet des Nationalparks Šumava/Böhmerwald zu gelten. Bei der Nichteinhaltung der Regeln können Sie eine Strafe von bis zehntausend Kronen bekommen. 

In den letzten Jahren verbreiteten sich E-Bikes und E-Roller sehr. Einige von diesen Elektrofahrzeugen sind schon verhältnismäßig stark und können eine beträchtliche Geschwindigkeit erreichen.

Mit dem zunehmenden Betrieb auf Radwegen kommen auch Touristen vor, die durch ihre undisziplinierte und schnelle Fahrt andere Teilnehmer bedrohen. Die Einhaltung der Regeln kontrollieren die Parkwächter, die auch Strafen geben können. 

Regeln auf Radwegen: 

  • Konstruktionsgeschwindigkeit von Elektroantrieb bis 25 km/h
  • Leistung der Maschine überschreitet nicht 1 Kilowatt
  • das Fahrzeug wird überwiegend mit Menschenkraft - Treten oder Abstoßen

Die Parkverwaltung beabsichtigt, die Kontrollen aufgrund der Vorfälle zu verschärfen, als die Touristen die Ermahnung der Wächter nicht respektierten. Leider haben auch einige Verleihe Maschinen im Angebot, die nach den Regeln in den Nationalpark Šumava/Böhmerwald nicht fahren dürfen. Deswegen informieren Sie sich im Verleih lieber über technische Angaben zu dem Fahrzeug, das Sie leihen, damit Sie Ihre Unkenntnis nicht büßen müssen.